Aufnahme- und Zulassungsmodalitäten

     Das Aufnahmeverfahren der Kandidatin oder des Kandidaten erfordert die Einreichung einer Erklärung zur Vorbewerbung, einer wissenschaftlichen Projektvorstellung (Promotionsprojekt) und einer künstlerischen Projektvorstellung sowie eines Dossiers mit Bewerbungsunterlagen. Darauf folgt eine Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen (durch die Haute Ecole des Arts du Rhin in Strasbourg oder die Hochschule für Musik Freiburg) und schließlich, im Falle, dass die Kandidatin oder der Kandidat erfolgreich ist, eine Prüfung der Unterlagen (durch die Unistra oder die HfM Freiburg) im Rahmen des Zulassungs- und Einschreibungsverfahrens.

Kalender

  • 02.02.24: Frist für die Einreichung der Erklärung zur Vorbewerbung (unter Angabe der künstlerischen Disziplin, des vorläufigen Forschungsthemas und der Namen der vorgesehenen wissenschaftlichen und künstlerischen Betreuenden);
  • zwischen dem 02.02.2024 und 05.04.2024: Vorbereitung des wissenschaftlichen und künstlerischen Projekts mit den wissenschaftlichen und künstlerischen Betreuenden;
  • 05.04.2024: Frist für die Einreichung des Bewerbungsdossiers;
  • 17.04.2024: Entscheidung der Auswahlkommission über die Vorauswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen;
  • 16.05.2024: Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen an der HEAR Strasbourg;
  • 23.05.2024: Übermittlung der Entscheidung der Auswahlkommission an die Kandidatinnen und Kandidaten;
  • ab dem 23.05.2024: bei positivem Bescheid, Beginn des Zulassungs- und Einschreibungsverfahrens an der Unistra und/oder der HfM Freiburg und/oder der HEAR.

Erklärung zur Vorbewerbung

     Die Erklärung zur Vorbewerbung ist vor der eigentlichen Bewerbung einzureichen. Sie muss bis zum Freitag, 2. Februar 2024 an Mathieu Schneider, Direktor des CDE ICM, an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: doctorat-icm@accra-recherche.unistra.fr.

     Die Erklärung muss folgende Angaben beinhalten:

  • die künstlerische Disziplin;
  • das vorläufige Forschungsthema;
  • die Namen der vorgesehenen wissenschaftlichen und künstlerischen Betreuenden.

Wissenschaftliche und künstlerische Projektvorstellung

     Die potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten müssen frühzeitig Kontakt zu einer, einem oder mehreren wissenschaftlichen Betreuenden – der HfM Freiburg und/oder der Universität Strasbourg – und zu einer, einem oder mehreren künstlerischen Betreuenden – der HfM Freiburg und/oder der HEAR – aufnehmen, die bereit sind, ihr Promotionsprojekt und ihr künstlerisches Projekt zu betreuen; es wird empfohlen, diese spätestens vor dem 02.02.2024 zu kontaktieren, da die Ausarbeitung eines wissenschaftlichen und künstlerischen Projekts mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

     (Wenn die Promotion als Co-tutelle zwischen der Unistra oder der HfM Freiburg und einer anderen Universität außerhalb dieser beiden Hochschulen vorgesehen ist, muss die Kandidatin oder der Kandidat die Koordinationsstelle des CDE ICM unter der E-Mail-Adresse doctorat-icm@accra-recherche.unistra.fr kontaktieren.)

     Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen die wissenschaftliche und künstlerische Projektvorstellung mithilfe der wissenschaftlichen und künstlerischen Betreuenden bis spätestens Freitag, den 5. April 2024 um Mitternacht fertigstellen und zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an Mathieu Schneider, Direktor des CDE ICM, an die folgende E-Mail-Adresse übermitteln: doctorat-icm@accra-recherche.unistra.fr.

     Die wissenschaftliche Projektvorstellung

     Das vorläufige Promotionsprojekt muss:

  •  auf Deutsch oder Englisch verfasst sein, wenn die Kandidatin oder der Kandidat beabsichtigt, sich für eine Promotion an der HfM Freiburg einzuschreiben, oder, auf Französisch oder Englisch, wenn die Kandidatin oder der Kandidat beabsichtigt, sich für eine Promotion an der Universität Strasbourg einzuschreiben;
  • maximal 10 Seiten umfassen (Format DIN A4; Schriftart Times New Roman; Schriftgröße 12), ohne Bibliografie,
  • einen Einblick in den Stand der Fragestellung ermöglichen (neuartiges Thema, bereits behandeltes Thema, aber mithilfe von nicht geeigneten, überholten theoretischen/empirischen Ansätzen usw., welches sind diese Ansätze, was sind ihre Grenzen usw.);
  • einen Einblick in den Mehrwert für die behandelte Problematik ermöglichen (neues Problem, neue Sichtweise, neue Lösung, relevante Bestätigung des bisherigen Wissens, methodologischer Beitrag, neue Quellen usw.);
  • eine substanzielle und aktuelle Bibliografie enthalten (zusätzlich zu den 10 Seiten der Projektvorstellung);
  • die vorläufige theoretische Ausrichtung präzisieren und begründen;
  • einen Zeitplan enthalten, anhand dessen die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden beurteilt werden kann, sich in die Zukunft zu projizieren und das Promotionsvorhaben über drei Jahre zu planen (in den 10 Seiten des Projekts inbegriffen).

     Die künstlerische Projektvorstellung

     Die künstlerische Projektvorstellung muss in Verbindung mit dem Forschungsthema stehen und Folgendes umfassen:

  • bei Interpretinnen und Interpreten ein Programm mit Stücken von 45 Minuten Länge für die Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen;
  • bei Komponistinnen und Komponisten ein Dossier mit vorgestellten Kompositionsarbeiten;
  • bei Dirigentinnen und Dirigenten (Chor-, Ensemble- und Orchesterleitung) eine oder mehrere Aufnahmen (oder eine Liste mit Links zu Aufnahmen) (maximal 45 Minuten).

     Das wissenschaftliche und künstlerische Projekt wird während der Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen vorgestellt und mit der Auswahlkommission diskutiert.

Bewerbungsunterlagen

     Um an der Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen teilnehmen zu können, müssen die Kandidatinnen und Kandidaten neben ihrer wissenschaftlichen und künstlerischen Projektvorstellung bis spätestens Freitag, den 5. April 2024 um Mitternacht auch ihre Bewerbungsunterlagen an Mathieu Schneider, Direktor des CDE ICM, an die folgende E-Mail-Adresse übermitteln: doctorat-icm@accra-recherche.unistra.fr. Die Bewerbungsunterlagen können in deutscher, französischer oder englischer Sprache verfasst werden.

     Diese Bewerbungsunterlagen („dossier de pré-candidature“) umfassen die folgenden Dokumente:

  • das Forschungsthema, unter Angabe der Namen der wissenschaftlichen Betreuenden (und der Ko-Betreuenden im Falle eines Co-tutelle-Verfahrens für die Dissertation) und der Namen der künstlerischen Betreuenden;
  • eine audiovisuelle Aufzeichnung einer künstlerischen Darbietung von 10 Minuten Länge;
  • ein Motivationsschreiben (maximal 1 DIN A4-Seite);
  • eine schriftliche Einverständniserklärung der/des wissenschaftlichen Betreuenden;
  • eine schriftliche Einverständniserklärung der/des künstlerischen Betreuenden;
  • einen Lebenslauf (maximal 3 DIN-A4-Seiten) mit Angaben zur Ausbildung, Berufserfahrung, künstlerischer Erfahrung usw.;
  • eine Bescheinigung/das Zeugnis des erfolgreichen Hochschulabschlusses (oder eine Kopie des Master-Abschlusses) und das Transcript of Records des Masterstudiums;
  • ein elektronisches Exemplar der Masterarbeit;
  • Angaben zu spezifischen technischen Anforderungen für die Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen und die Art der Darbietung.

Vorauswahl der Unterlagen für die Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen

     Innerhalb weniger Tage nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen wird eine Prüfung der Unterlagen durch die Auswahlkommission vorgenommen, um eine Vorauswahl der Kandidatinnen und Kandidaten zu treffen, die für die Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen eingeladen werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden am 17. April 2024 über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt, und die HEAR wird sich die ausgewählten Kandidaten kontaktieren, um die mit der Bewertung der künstlerichen Voraussetzungen verbundenen 60 Eur Anmeldegebühr zu zahlen.

Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen

     Diese Bewertung findet an der HEAR in Straßburg am Donnerstag, den 16. Mai 2024 statt. Jede Kandidatin und jeder Kandidat erhält einen Einladungsplan mit der genauen Uhrzeit. Die Bewertung findet zwingend in Präsenz statt; es können keine Ausnahmen per Videokonferenz gewährt werden.

     Die Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen dauert 20 Minuten, gefolgt von einem 20-minütigen Gespräch mit der Auswahlkommission, in dem die Verbindung zwischen künstlerischem und wissenschaftlichem Projekt dargestellt werden soll.

     Die Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen unterscheidet sich je nach Disziplin:

  • für die Interpretation (Gesangs- und Instrumentalfächer) präsentieren die Kandidatinnen und Kandidaten ihr 45-minütiges Programm, das sich auf das Forschungsthema bezieht und ein anspruchsvolles Repertoirestück enthält; die Auswahlkommission wird von diesem Programm etwa 20 Minuten anhören;
  • für die Komposition (instrumental, Gesang, in Kombination oder elektroakustisch) führen die Kandidatinnen und Kandidaten ein 20-minütiges Gespräch mit der Auswahlkommission über das eingereichte Dossier mit Kompositionsarbeiten; im Laufe dieses Vortrags muss die Kandidatin oder der Kandidat außerdem Aufnahmen von mindestens zwei Werken einer möglichst großen Bandbreite an Besetzungen oder Genres (auch auszugsweise) abspielen;
  • für die Chor- und Orchesterleitung führen die Kandidatinnen und Kandidaten ein 20-minütiges Gespräch mit der Auswahlkommission auf der Grundlage der eingesandten Aufnahmen.

     Die Auswahlkommission setzt sich aus den Mitgliedern des Direktoriums zusammen. Bei jeder Anhörung einer Kandidatin oder eines Kandidaten werden ihre wissenschaftlichen und künstlerischen Betreuenden eingeladen, sich das Vorspiel und die Bewertung anzuhören und der Kandidatin oder dem Kandidaten während des Gesprächs eventuell Fragen zu stellen; außerdem können die Betreuenden nach der Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen der Kandidatin oder des Kandidaten in Abwesenheit der Kandidatin oder des Kandidaten selbst befragt werden.

     Die Auswahlkommission trifft ihre Entscheidung, indem sie das gesamte Promotionsprojekt und nicht nur die künstlerische Leistung bewertet. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden am Donnerstag, den 23. Mai 2024 (spätestens) über die Entscheidung der Auswahlkommission in Kenntnis gesetzt.

     Die Kandidatinnen und Kandidaten, die nach der Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen für die Promotion ausgewählt werden, folgen den Vorgaben für die Prüfung der Unterlagen im Rahmen der Zulassungs- und Einschreibungsverfahren der Hochschule für Musik Freiburg oder der Ecole doctorale 520 Humanités (ED 520) innerhalb des Collège doctoral (Universität Strasbourg).

Prüfung der Unterlagen im Rahmen der Zulassungs- und Einschreibungsverfahren

     An der Hochschule für Musik Freiburg

     Wenn sich die erfolgreiche Kandidatin oder der erfolgreiche Kandidat an der HfM Freiburg einschreibt, erfolgt diese Prüfung der Unterlagen durch den Promotionsausschuss der HfM Freiburg. Die Unterlagen müssen in allen Punkten den Kriterien entsprechen, die bei der Zulassung zur Promotion an der HfM Freiburg gelten und deren Fristen einhalten. Um diese Kriterien und Fristen einzusehen, sehen Sie bitte auf der Website der HfM Freiburg nach (Abschnitt „Details zur Zulassung und Verfahren“).

     Die Antragsunterlagen bestehen aus den üblichen Verwaltungsdokumenten, zu denen Informationen auf der Website der HfM Freiburg (Abschnitt „Details zur Zulassung und Verfahren“) gefunden werden können. Bitte beachten: Die Dokumente müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

     Die Auswahlkommission für die Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen übermittelt ihrerseits ihre ausführliche Stellungnahme an den Promotionsausschuss der HfM Freiburg, der unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme und des von der Kandidatin oder dem Kandidaten eingereichten Forschungsprojekts sowie aller anderen erforderlichen Unterlagen die Zulassung zur Promotion ausspricht.    

     Sobald die Antragsunterlagen angenommen sind, muss sich die Kandidatin oder der Kandidat an den Einrichtungen, an denen sich ihre oder seine wissenschaftlichen und künstlerischen Betreuenden befinden, einschreiben und die entsprechenden Einschreibegebühren entrichten.

     An der Universität Strasbourg

     Wenn sich die erfolgreiche Kandidatin oder der erfolgreiche Kandidat an der Université de Strasbourg einschreibt, erfolgt diese Prüfung der Unterlagen durch die ED 520. Die Unterlagen müssen in allen Punkten den Kriterien entsprechen, die bei der Zulassung zur Promotion an der ED 520 gelten und deren Fristen einhalten. Um diese Kriterien und Fristen einzusehen, sehen Sie bitte auf der Website von ACCRA nach (Abschnitt „Inscription en 1ère année de doctorat“).

     Die Antragsunterlagen bestehen aus den üblichen Verwaltungsdokumenten, zu denen Informationen auf der Website von ACCRA (Abschnitt „Inscription en 1ère année de doctorat“) gefunden werden können. Bitte beachten: Die Dokumente müssen in französischer Sprache verfasst sein.

     Die Auswahlkommission für die Bewertung der künstlerischen Voraussetzungen übermittelt ihrerseits ihre ausführliche Stellungnahme an die Direktorin oder den Direktor der ED 520, die oder der unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme und des von der Kandidatin oder dem Kandidaten eingereichten Forschungsprojekts sowie aller anderen erforderlichen Dokumente die Zulassung zur Promotion ausspricht.

     Sobald die Antragsunterlagen angenommen sind, muss sich die Kandidatin oder der Kandidat an den Einrichtungen, an denen sich ihre oder seine wissenschaftlichen und künstlerischen Betreuenden befinden, einschreiben und die entsprechenden Einschreibegebühren entrichten.

Einschreibegebühren

     Die Doktorandinnen und Doktoranden müssen an der Einrichtung, an der sie ihr Promotionsvorhaben durchführen und an der Einrichtung, an der sie ihre künstlerische Praxis ausüben, Einschreibegebühren entrichten. 

     Die Einschreibegebühren an den Einrichtungen, die wissenschaftliche Betreuung anbieten, betragen :

  • 190 EUR pro Semester an der Hochschule für Musik Freiburg; sie müssen bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung vom 01. Juni bis 01. Juli jedes Jahres für das Wintersemester und vom 01. Januar bis 01. Februar jedes Jahres für das Sommersemester entrichtet werden;
  • 380 EUR pro Jahr an der Universität Strasbourg; sie sind bei der administrativen Einschreibung bzw. Rückmeldung bis zum 30. September jedes Jahres zu entrichten.

     Die Einschreibegebühren an den Einrichtungen, die künstlerische Betreuung anbieten, betragen:

  • 190 EUR pro Semester an der Hochschule für Musik Freiburg; sie müssen bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung vom 01. Juni bis 01. Juli jedes Jahres für das Wintersemester und vom 01. Januar bis 01. Februar jedes Jahres für das Sommersemester entrichtet werden;
  • 155 EUR pro Jahr an der HEAR in Strasbourg; sie sind bei der administrativen Einschreibung bzw. Rückmeldung bis zum 30. September jedes Jahres zu entrichten.

Sonderfälle:

  • wenn die Doktorandinnen oder Doktoranden an der HfM Freiburg ihr Promotionsvorhaben durchführen und ihre künstlerische Praxis ausüben, entrichten sie die Einschreibegebühren an der HfM Freiburg nur einmal;
  • wenn die Doktorandinnen oder Doktoranden ihr Promotionsvorhaben an der HfM Freiburg durchführen und ihre künstlerische Praxis sowohl an der HfM Freiburg, als auch an der HEAR in Strasbourg ausüben, müssen sie die Einschreibegebühren an der HfM Freiburg (einmalig) und an der HEAR in Strasbourg entrichten;
  • wenn die Doktorandinnen oder Doktoranden  ihr Promotionsvorhaben an der Universität Strasbourg durchführen  und ihre künstlerische Praxis sowohl an der HEAR in Strasbourg, als auch an der HfM Freiburg ausüben, müssen sie die Einschreibegebühren an allen drei Einrichtungen entrichten.